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FMEA-Regeln

Was darf bei einer FMEA nicht geschehen ?

  1. Vermischen von Konstruktions- und Prozess-FMEA: Dies zeigt sich, wenn in einer K-FMEA immer wieder "Fertigungsfehler", "Montagefehler" oder "Handhabungsfehler" aufgeführt sind.
  2. Problem verlagern: In der K-FMEA steht unter Abstellmaßnahme ständig "P-FMEA" und umgekehrt. Ein solcher Hinweis ist nur in Ausnahmefällen gestattet, z.B. wenn eine konkrete Beschreibung der Maßnahme nicht möglich ist.
  3. Unterschiedliche Bewertungsziffern für gleiche Bedeutung, Entdeckungs- und Auftretenswahrscheinlickeit.
  4. Falsch verstandenes Streben nach Vollständigkeit.
  5. Wahllos erarbeitete Abstellmaßnahmen.
  6. Erstellung der FMEA durch Einzelpersonen.
  7. "Korrektur" der FMEA durch Vorgesetzte.
  8. Auswahl der FMEA-Themen nach dem "Gießkannenprinzip", d.h. die FMEA darf nicht um ihrer selbst willen durchgeführt werden.
  9. Ständiger Wechsel der Teammitglieder.

Quelle:
H. Zebedin: FMEA aus Sicht des Motorenentwicklers [QZ 43, 1998, 7 S. 826 ff, Carl Hanser Verlag, München] und Ergänzung aus eigner Erfahrung (P. 8)