FMEA-Regeln
Was darf bei einer FMEA nicht geschehen ?
- Vermischen von Konstruktions- und Prozess-FMEA: Dies zeigt sich, wenn in einer K-FMEA immer wieder "Fertigungsfehler", "Montagefehler" oder "Handhabungsfehler" aufgeführt sind.
- Problem verlagern: In der K-FMEA steht unter Abstellmaßnahme ständig "P-FMEA" und umgekehrt. Ein solcher Hinweis ist nur in Ausnahmefällen gestattet, z.B. wenn eine konkrete Beschreibung der Maßnahme nicht möglich ist.
- Unterschiedliche Bewertungsziffern für gleiche Bedeutung, Entdeckungs- und Auftretenswahrscheinlickeit.
- Falsch verstandenes Streben nach Vollständigkeit.
- Wahllos erarbeitete Abstellmaßnahmen.
- Erstellung der FMEA durch Einzelpersonen.
- "Korrektur" der FMEA durch Vorgesetzte.
- Auswahl der FMEA-Themen nach dem "Gießkannenprinzip", d.h. die FMEA darf nicht um ihrer selbst willen durchgeführt werden.
- Ständiger Wechsel der Teammitglieder.
Quelle:
H. Zebedin: FMEA aus Sicht des Motorenentwicklers [QZ 43, 1998, 7 S. 826 ff,
Carl Hanser Verlag, München] und Ergänzung aus eigner Erfahrung (P. 8)